Seinen letzten
Willen kann jeder formulieren, der volljährig
und geistig fit ist. Testamente, die im stillen
Kämmerlein ausgebrütet und in heimischen
Schreibtischschubladen aufbewahrt werden, müssen
von der ersten bis zur letzten Zeile
eigenhändig geschrieben und mit
Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug
versehen sein. Ratsam sind derartig
einsame Entschlüsse in der Regel jedoch
nicht. Der Gang zum Notar
(oder Juristen) zahlt sich aus, wird aber wenig
praktiziert.
Für Privatpersonen
macht ein Testament oder Erbvertrag
immer dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge
nicht ausreicht - wenn etwa einer mehr oder
weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen,
oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und
Wünsche verbunden sind. Verfügt
werden kann fast alles, was nicht sittenwidrig
ist. Gern setzen sich Eheleute mit
dem viel zitierten Berliner Testament als gegenseitige
Alleinerben ein. Die Kinder bekommen erst etwas,
wenn beide Elternteile tot sind. Bei größerem
Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen
der Erben führen.
Selbstständige und Unternehmer
sollten sich immer einer Rechtsberatung unterziehen
- um die Angehörigen zu sichern, das Lebenswerk
nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und
Steuerfallen zu vermeiden. Sind die Verträge
unterzeichnet und hinterlegt, sollten auch die
Betroffenen von den Verfügungen unterrichtet
werden - aber erst dann. Fachleute raten einhellig,
sich erst einmal darüber klar zu werden,
was man mit seinem letzten Willen erreichen
möchte. Das dauert in der Regel eine Weile
und ändert sich auch schon mal während
dieses Denkprozesses.
mit freundlicher Unterstützung
von focus.de |