In Wahlgrabstätten können pro Grab ein Sarg und 4 Urnen,
in Urnenwahlgrabstätten 4 Urnen beigesetzt werden.
Die Lage der Wahlgrabstätte und die Größe kann von
den Hinterbliebenen ausgesucht werden und das Nutztungsrecht für
die Dauer von 20 bis 60 Jahren erworben werden. Das Nutzungsrecht
kann jederzeit auf die max. Dauer von 60 Jahren verlängert
werden.
Anlässlich einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf mindestens
20 Jahre zu verlängern, um die vorgeschriebene 20-jährige
Ruhefrist des Verstorbenen einhalten zu können. Auf dem Friedhof
Mühlenberg besteht zusätzlich die Möglichkeit
der Bestattung in einem Tiefengrab, das heißt, dass 2 Särge
übereinander bestattet werden können.
Als besonderer Service besteht bei Wahlgrabstätten die Möglichkeit,
das Nutztungsrecht ohne einen Gebührenaufschlag schon zu Lebzeiten
zu erwerben (Vorerwerb).
Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:
Diese Gräber werden auf festgelegten Feldern angelegt
und der Reihe nach mit einem Sarg, bzw. einer Urne belegt.
Es besteht hier keine Wahlmöglichkeit. Nach Ablauf der 20-jährigen
Ruhefrist werden die Grabstätten eingeebnet, eine Verlängerung ist
nicht möglich. Für verstorbene Kinder stehen besondere Reihengrabfelder
mit 15-jähriger Ruhefrist zur Verfügung.
Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:
Das Grabfeld befindet sich auf dem Waldfriedhof
und wird durch die Wirtschaftsbetriebe gepflegt.
Baumwahlgrabstätten für Urnen werden ebenfalls wie Urnenwahlgrabstätten
für bis zu 4 Urnen angeboten. An einem Baum können mehrere
Wahlgrabstätten vergeben werden.
Die biologische abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes
beigesetzt. Die Hinterbliebenen können bei der Bestattung dabei
sein. Auf diesem Grab kann ein Steinfindling mit den Maximalmaßen
30 x 30 x 30 cm gelegt werden, eine Bepflanzung ist nicht möglich.
Blumen und Kerzen können an einer separaten Ablagefläche
abgelegt werden.
Die Lage der Baumwahlgrabstätte kann von den Hinterbliebenen
ausgesucht werden und das Nutzungsrecht für die Dauer von 20
bis 60 Jahren erworben werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit
auf die max. Dauer von 60 Jahren verlängert werden, anlässlich
einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf mindestens 20 Jahre zu
verlängern, um die vorgeschriebene 20-jährige Ruhefrist
des Verstorbenen einhalten zu können.
Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:
Diese Gräber werden auf festgelegten Feldern angelegt
und der Reihe nach mit einem Sarg belegt. Die Gräber liegen unter
einer Rasenfläche und können auf Wunsch der Hinterbliebenen mit
einem Grabstein versehen werden. Nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist
werden die Grabstätten eingeebnet, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Das Grabfeld wird durch die Wirtschaftsbetriebe gepflegt.
Auf diesen Gräbern können stehende und liegende Grabmale genehmigt
werden. Blumen und Kerzen können an einer separaten Ablagefläche
abgelegt werden.
Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:
In diesen Grabstätten werden Urnen anonym beigesetzt,
ohne das Angehörige dabei sind. Diese Grabstätten befinden sich
in einer Rasenfläche und es besteht auf einer angelegten Ablagefläche
die Möglichkeit kleineren Grabschmuck oder Kerzen abzulegen. Das
Grabfeld wírd durch die Wirtschaftsbetriebe gepflegt.
Den Hinterbliebenen werden weder der Friedhof noch das Grabfeld
genannt auf dem die Urne beigesetzt wurde, daher sollte die Entscheidung
für eine anonyme Urnengrabstätte sehr gut überlegt werden, da die
persönliche Trauerbewältigung an einer anonymen Grabstätte kaum
möglich ist.
Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:
Das Grabfeld befindet sich auf dem Friedhof
Mühlenberg und wird durch die Wirtschaftsbetriebe gepflegt.
Auf diesem Streufeld wird die Asche des Verstorbenen in einer Rasenfläche
verstreut. Angehörige können bei dieser Aschenbeisetzung anwesend
sein. Eine Gestaltung mit einem Stein, bzw. eine Bepflanzung sind
ausgeschlossen.
Wichtig: Bei dieser Beisetzungsart muss eine zu Lebzeiten eigenhändig
verfasste schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen.
Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:
Auf dem Friedhof
Mühlenberg, dem Friedhof
Fiskusstraße und dem Waldfriedhof
werden Grabstätten für muslimische Glaubensangehörige angeboten.
Die dort zur Verfügung gestellten Grabfelder sind gen Mekka ausgerichtet.
Die Reihengräber werden für 20 Jahre zur Verfügung gestellt, an
den Wahlgrabstätten kann das Nutzungsrecht von 20 bis 60 Jahren
erworben werden, mit der Möglichkeit der weiteren Verlängerung des
Nutzungsrechtes.
Selbstverständlich haben alle Muslime auch die Möglichkeit jede
andere angebotene Grabart auf einem Friedhof ihrer Wahl zu nutzen.
Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:
In Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern und dem Förderverein Duisburger
Bestattungskultur e.V. haben die Wirtschaftsbetriebe Duisburg auf
dem Friedhof
Sternbuschweg eine Grabstätte zur Verfügung gestellt, um Müttern
und Vätern die Möglichkeit zu geben, dort ihr tot-oder fehlgeborenes
Kind kostenlos beisetzen zu lassen.
Durch Duisburger Steinmetzbetriebe wurde dafür die auf dieser Grabstätte
stehende Engelsstatue restauriert. Die Eltern haben die Möglichkeit,
dort kleinere Blumengestecke und Kerzen abzulegen.
Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen: