Grabarten in Duisburg

 

Wahlgrabstätten für Särge und Urnen  

In Wahlgrabstätten können pro Grab ein Sarg und 4 Urnen, in Urnenwahlgrabstätten 4 Urnen beigesetzt werden.
Die Lage der Wahlgrabstätte und die Größe kann von den Hinterbliebenen ausgesucht werden und das Nutztungsrecht für die Dauer von 20 bis 60 Jahren erworben werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf die max. Dauer von 60 Jahren verlängert werden.

Anlässlich einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf mindestens 20 Jahre zu verlängern, um die vorgeschriebene 20-jährige Ruhefrist des Verstorbenen einhalten zu können. Auf dem Friedhof Mühlenberg besteht zusätzlich die Möglichkeit der Bestattung in einem Tiefengrab, das heißt, dass 2 Särge übereinander bestattet werden können.
Als besonderer Service besteht bei Wahlgrabstätten die Möglichkeit, das Nutztungsrecht ohne einen Gebührenaufschlag schon zu Lebzeiten zu erwerben (Vorerwerb).

Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:

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Reihengrabstätten  

Diese Gräber werden auf festgelegten Feldern angelegt und der Reihe nach mit einem Sarg, bzw. einer Urne belegt.
Es besteht hier keine Wahlmöglichkeit. Nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist werden die Grabstätten eingeebnet, eine Verlängerung ist nicht möglich. Für verstorbene Kinder stehen besondere Reihengrabfelder mit 15-jähriger Ruhefrist zur Verfügung.

Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:

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Baumwahlgrabstätten für Urnen  

Das Grabfeld befindet sich auf dem Waldfriedhof und wird durch die Wirtschaftsbetriebe gepflegt.

Baumwahlgrabstätten für Urnen werden ebenfalls wie Urnenwahlgrabstätten für bis zu 4 Urnen angeboten. An einem Baum können mehrere Wahlgrabstätten vergeben werden.
Die biologische abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Die Hinterbliebenen können bei der Bestattung dabei sein. Auf diesem Grab kann ein Steinfindling mit den Maximalmaßen 30 x 30 x 30 cm gelegt werden, eine Bepflanzung ist nicht möglich.
Blumen und Kerzen können an einer separaten Ablagefläche abgelegt werden.

Die Lage der Baumwahlgrabstätte kann von den Hinterbliebenen ausgesucht werden und das Nutzungsrecht für die Dauer von 20 bis 60 Jahren erworben werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf die max. Dauer von 60 Jahren verlängert werden, anlässlich einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf mindestens 20 Jahre zu verlängern, um die vorgeschriebene 20-jährige Ruhefrist des Verstorbenen einhalten zu können.


Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:

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Sargrasengrabstätten  

Diese Gräber werden auf festgelegten Feldern angelegt und der Reihe nach mit einem Sarg belegt. Die Gräber liegen unter einer Rasenfläche und können auf Wunsch der Hinterbliebenen mit einem Grabstein versehen werden. Nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist werden die Grabstätten eingeebnet, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Das Grabfeld wird durch die Wirtschaftsbetriebe gepflegt.
Auf diesen Gräbern können stehende und liegende Grabmale genehmigt werden. Blumen und Kerzen können an einer separaten Ablagefläche abgelegt werden.

 

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Anonyme Urnenreihengrabstätten  

In diesen Grabstätten werden Urnen anonym beigesetzt, ohne das Angehörige dabei sind. Diese Grabstätten befinden sich in einer Rasenfläche und es besteht auf einer angelegten Ablagefläche die Möglichkeit kleineren Grabschmuck oder Kerzen abzulegen. Das Grabfeld wírd durch die Wirtschaftsbetriebe gepflegt.

Den Hinterbliebenen werden weder der Friedhof noch das Grabfeld genannt auf dem die Urne beigesetzt wurde, daher sollte die Entscheidung für eine anonyme Urnengrabstätte sehr gut überlegt werden, da die persönliche Trauerbewältigung an einer anonymen Grabstätte kaum möglich ist.

 

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Aschestreufeld  

Das Grabfeld befindet sich auf dem Friedhof Mühlenberg und wird durch die Wirtschaftsbetriebe gepflegt.

Auf diesem Streufeld wird die Asche des Verstorbenen in einer Rasenfläche verstreut. Angehörige können bei dieser Aschenbeisetzung anwesend sein. Eine Gestaltung mit einem Stein, bzw. eine Bepflanzung sind ausgeschlossen.

Wichtig: Bei dieser Beisetzungsart muss eine zu Lebzeiten eigenhändig verfasste schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen.

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Grabstätte für Muslime  

Auf dem Friedhof Mühlenberg, dem Friedhof Fiskusstraße und dem Waldfriedhof werden Grabstätten für muslimische Glaubensangehörige angeboten. Die dort zur Verfügung gestellten Grabfelder sind gen Mekka ausgerichtet. Die Reihengräber werden für 20 Jahre zur Verfügung gestellt, an den Wahlgrabstätten kann das Nutzungsrecht von 20 bis 60 Jahren erworben werden, mit der Möglichkeit der weiteren Verlängerung des Nutzungsrechtes.
Selbstverständlich haben alle Muslime auch die Möglichkeit jede andere angebotene Grabart auf einem Friedhof ihrer Wahl zu nutzen.

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Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten
 

In Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern und dem Förderverein Duisburger Bestattungskultur e.V. haben die Wirtschaftsbetriebe Duisburg auf dem Friedhof Sternbuschweg eine Grabstätte zur Verfügung gestellt, um Müttern und Vätern die Möglichkeit zu geben, dort ihr tot-oder fehlgeborenes Kind kostenlos beisetzen zu lassen.
Durch Duisburger Steinmetzbetriebe wurde dafür die auf dieser Grabstätte stehende Engelsstatue restauriert. Die Eltern haben die Möglichkeit, dort kleinere Blumengestecke und Kerzen abzulegen.

Möglichkeit diesere Grabart auf folgenden Friedhöfen:

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Mit freundlicher Genehmigung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg